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topplus Bundeskennzahlen

Frust um staatliches Antibiotikamonitoring bei Milchkühen

Die ersten Kennzahlen vom staatlichen Antibiotikamonitoring sind veröffentlicht – und sorgen für Verwirrung. Demnach müssen Milchviehbetriebe mit guter Herdengesundheit Maßnahmenpläne schreiben.

Lesezeit: 8 Minuten

Dieses Interview ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Branchenkenner sind milde gesagt verwundert über die veröffentlichten Bundeskennzahlen zur Therapiehäufigkeit von Milchkühen. Denn diese fallen sehr niedrig aus. Geben sie überhaupt ein realistisches Bild ab, Dr. Finkensiep?

Dr. Finkensiep: Ich bin mittlerweile fest davon überzeugt, dass die ermittelten Bundeskennzahlen (BKZ) ein ganz falsches Bild für die Milchkuhhaltung zeichnen: Sie sind viel zu niedrig. Die BKZ 1 liegt bei 2,024 und BKZ 2 bei 4,026. Ursache ist eine mangelhafte Meldequalität. In der Datenbasis fehlen viele Meldungen über den Antibiotika (AB)-Einsatz vor allem im ersten Quartal, also von Januar bis März 2023.

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Warum fehlen die AB-Meldungen?

Dr. Finkensiep: Das hat vielschichtige Gründe: Das Gesetz wurde am 18. Dezember 2022 verabschiedet und sollte bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten. In dieser kurzen Zeit und dann noch über Weihnachten war es den meisten Tierarztpraxen nicht möglich, ein valides Meldesystem aufzubauen. Denn es unterscheidet sich vom Meldesystem für Masttiere.

Zu geringe Meldungen über den AB-Einsatz führten zu niedrigen betrieblichen Therapiehäufigkeiten. Somit ergibt sich eine Schieflage der Verteilungskurve. Das Resultat: Die BKZ sind zu niedrig.

Das sind die Therapiehäufigkeiten

Das geänderte Tierarzneimittel­gesetz (TAMG) gilt seit 1. Januar 2023. Diesem unterliegen bestimmte Nutztiere, unter anderem Milchkühe. Tierärzte müssen Behandlungen mit antibiotischen Wirkstoffen, die in Form von Arzneimitteln für die jeweilige Tierart verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, erfassen und in die an HI-Tier angeschlossene TAM-Datenbank übermitteln.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Mitte Februar die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit 2023 veröffentlicht. Für Milchkühe kam dabei 2,024 für Kennzahl 1 heraus und 4,026 für Kennzahl 2.

Was für eine betriebliche Therapiehäufigkeit hätten Sie erwartet?

Dr. Finkensiep: Nach der verunglückten Ermittlung der BKZ kennen wir einfach das „normale“ und das „hohe“ Maß nicht. Aktuell kann niemand belastbare Aussagen dazu machen.

Sie betreuen etliche Milchviehbetriebe und sehen deren entsprechenden Kennzahlen.

Dr. Finkensiep: Ja, man kann Musterberechnungen anstellen, um die Plausibilität zu überprüfen: Gehen wir davon aus, dass statistisch gesehen in einem halben Jahr der Milchviehhalter die Hälfte aller Kühe trockenstellt.

Erhält jede trockengestellte Kuh einen antibiotischen Trockensteller mit nur einem Wirkstoff, so ist jede dieser Kühe mit fünf Wirktagen belastet. Denn Antibiotika, die nur an einem Behandlungstag verabreicht werden und länger als einen Tag wirken (dazu gehören alle Trockensteller), werden vom System pauschal mit fünf Wirktagen berechnet. Indiziert auf alle gehaltenen Kühe – also inklusive der zweiten, nicht trocken­gestellten Hälfte der Herde – wäre dann jede Kuh rechnerisch mit 2,5 Wirktagen belastet.

Nun ist aber die BKZ 1 mit 2,024 sogar niedriger. Das würde bedeuten, wir hätten ermittelt, dass eben nicht alle trockengestellten Kühe einen Trockensteller bekommen haben. Wir müssten also bereits beim selektiven Trockenstellen sein, bei dem 20% aller trockengestellten Tiere keinen antibiotischen Trockensteller bekommen haben. Das ist aber in der Praxis definitiv noch nicht der Fall.

Wahrscheinlicher ist in meinen Augen: Die Zahl antibiotischer Trockenstellungen ist noch höher. Aber angenommen, es wäre so: Wäre allein durch selektives Trockenstellen schon eine BKZ 1 von um die 2,0 erreicht.

Demnach wäre keine Kuh im gemessenen Zeitraum krank gewesen, oder?

Dr. Finkensiep: Richtig, wenn also die betriebliche Therapiehäufigkeit in der Mehrzahl aller Betriebe allein aus selektivem Trockenstellen herrührt, dann dürfen gar keine Antibiotika mehr eingesetzt worden sein für die Behandlung von Euter-, Gebärmutter- oder Gliedmaßenerkrankungen. Nur um die wichtigsten Indikationen zum AB-Einsatz bei der Milchkuh zu nennen. Das ist völlig unglaubwürdig!

Nach meiner Überzeugung müssten die BKZ, die ein realistisches Bild der Infektionen und des AB-Bedarfes in den Milchkuhhaltungen widerspiegeln, etwa zwei bis drei Mal so hoch sein. Auch das sind nur Schätzungen. Ein Messsystem sollte ja gerade hier Klarheit schaffen. Das war im ersten Ansatz leider nicht der Fall.

Klar ist momentan also nicht viel. Haben „Falschmeldungen“ und „keine“ AB-Meldungen die Kennzahlen so sehr verfälscht?

Dr. Finkensiep: Die größte Schadwirkung haben „zu wenige“ Meldungen verursacht. Ein Beispiel: Ein Tierarzt hat von einem Betrieb nur einige aber nicht alle Behandlungen gemeldet. Da er das System in der Aufbauphase noch nicht genutzt hat. Der Betrieb hat also auf dem Papier niedrigere Therapiehäufigkeiten als wahr ist. Das führt zu falsch niedrigen BKZ.

„Falschmeldungen“ können die Therapiehäufigkeiten in beide Richtungen verschieben und sind vermutlich eher selten.

Häufiger ist der Fall, dass für einen Betrieb keine Therapiehäufigkeit ermittelt werden konnte. Das lag in aller Regel daran, dass die AB-Meldungen nicht auf einen Tierbestand indiziert werden konnten, weil die dazu nötige Meldung vom Tierhalter fehlte. Diese „Nicht-Teilnehmer“ haben aber nur einen geringen Anteil an den falschen BKZ. Wir wissen: hätten sie teilgenommen, wären wiederum niedrige, mittlere und hohe Therapiehäufigkeiten dabei. Eine gerichtete Verschiebung der Verteilungskurve wäre nicht zu erwarten.

Welchen Einfluss haben die Bundeskennzahlen auf die Reaktionspflichten nach § 58 TAMG?

Dr. Finkensiep: Tatsächlich muss gegenüber der Behörde mit einem Maßnahmenplan reagieren, wer mit seiner betrieb­lichen Therapiehäufigkeit über der BKZ 2 liegt. Da ist das ­Gesetz eindeutig. Wer in Quartil 3 liegt, ist gehalten, betriebsintern Reduktionsüberlegungen anzustellen. Auch danach könnte in Veterinärgelegenheiten gefragt werden.

Was bedeuten die Bundeskennzahlen 1 und 2?

Die Bundeskennzahlen (BKZ) 1 und 2 sind wichtige Kenngrößen für die Verteilung aller in den deutschen Betrieben ermittelten Therapiehäufigkeiten. „Es wird immer wenige Tierhaltungen geben, die sehr niedrige betriebliche Therapiehäufigkeiten haben, viele die im mittleren Bereich liegen und wiederum nur wenige mit hohen betrieblichen Therapiehäufigkeiten“, erklärt Dr. Andreas Finkensiep. Dabei dürfen nur die Therapiehäufigkeiten einer Nutzungsart miteinander vergleichen werden, also nur Milchkühe mit Milchkühen und nicht beispielsweise Milchkühe mit Mastschweinen.
Die BKZ 1 (Median) beschreibt in der Verteilung über alle Tierhaltungen einer Nutzungsart die Therapiehäufigkeit unterhalb derer sich 50 % (die untere Hälfte) aller Tierhaltungen befinden. Die Kennzahl erklärt in der Verteilungskurve den Scheitelpunkt oder die Therapie­häufigkeit, die durchschnittlich für die meisten Tierhaltungen einer Nutzungsart ermittelt wurde. „Man kann daraus so etwas wie ein ,Normalmaß‘ an Antibiotika-Einsatz ablesen, das die meisten Tierhalter benötigen, um den Tierbestand gesund zu erhalten“, erklärt Finkensiep.
Die BKZ 2 ist ebenfalls eine betriebliche Therapiehäufigkeit. Sie kennzeichnet eine Grenze oberhalb derer nur noch 25 % aller Tierhaltungen (4. Quartil) liegen. „Das sind solche, die besonders viele antibiotische Wirktage pro Kuh und Halbjahr einsetzen mussten“, so der Tierarzt. In diesem Bereich wollte das Gesetz vor allem ansetzen, um Antibiotika einzusparen: „Die sogenannten ,Vielverbraucher‘ sollten ihren Antibiotika-Einsatz durch den Branchenvergleich erkennen können, nach den Ursachen forschen und Stellschrauben zur Abhilfe suchen.“ Das geschieht im Maßnahmenplan. Diesen müssen Betriebe oberhalb der BKZ 2 den zuständigen Behörden mitteilen.
„Im eigenen Interesse sollten Betriebe sich vergegenwärtigen, dass auch schon Höfe, die mit ihrer betrieblichen Therapiehäufigkeit oberhalb des Medians liegen, bereits mehr Antibiotika benötigen, als die Mehrheit ihrer Branchenkollegen“, erklärt Finkensiep. Für sie mache es Sinn, nach bisher unentdeckten Häufungen tiergesundheitlicher Störungen und nach Vorbeugemaßnahmen zu forschen.

Bis April mussten alle Tier­halter, die einen höheren Therapie-­Index als die BKZ 2 hatten, einen Maßnahmenplan für die Behörde erstellen. Das dürften viele ­gewesen sein, richtig?

Dr. Finkensiep: Ja, sehr viele. In unserer Praxis gehören schon Betriebe mit Top-Tiergesundheit und minimalem AB-Einsatz zu den Kennzahlüberschreitern. Hier schadet unseren Kunden, dass wir vom 1. Januar 2023 an korrekt gemeldet haben. Diese müssen sich nun mit falsch niedrigen Vergleichszahlen messen und erscheinen als „Vielverbraucher“ und müssen reagieren. Wir haben eine Situation, in der die Ehrlichsten die Dummen sind. Unerträglich!

Wie genau der Maßnahmenplan aussehen sollte, war vielen nicht klar. Hat sich das geklärt?

Dr. Finkensiep: Im Wesentlichen schon. Es gibt dazu eine Verordnung, die angibt, auf welche Aspekte der Maßnahmenplan mindestens eingehen soll. Eine konkrete Formvorschrift kennt das Arzneimittelrecht nicht.

Wenn man davon ausgeht, dass die Kennzahlen nicht korrekt sind, können behördliche Maßnahmen dann überhaupt verwaltungsrechtlich umgesetzt werden?

Dr. Finkensiep: Ein sehr guter Punkt. Ich meine: Nein!

Die Verwaltung entgegnet: Doch, das Gesetz ist eindeutig. Wer BKZ 2 überschreitet, muss der Behörde einen Maßnahmenplan einreichen und sich um Reduktion bemühen. Aber das Gesetz wollte zuvor mit der BKZ 2 auch die Top-25-%-­Vielverbraucher identifizieren. Das ist nicht gelungen.

Mein Problem dabei: Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dass jemand, der nichts falsch gemacht hat, in Anspruch genommen werden kann mit Kosten und behördlichen Maßnahmen. Dabei ist klar, dass die „Zu-wenig-­Melder“, das Gesetz nicht erfüllt haben.

Ich bin überzeugt, wer sich jetzt an die falschen BKZ hält und das Gesetz durchsetzt, richtet großen Schaden an einem an sich guten Instrument zur AB-Reduktion an!

Was schlagen Sie zum Umgang mit den Bundeskenn­zahlen vor?

Dr. Finkensiep: Mein Vorschlag wäre, dass wir akzeptieren, dass jedes System seine Anlaufschwierigkeiten hat. Wir sollten uns dazu bekennen, dass die ersten BKZ falsch sind und echte Reduktionsbemühungen auf dieser Basis weder sinnvoll noch rechtskonform sind.

Sinnvoller wäre es, das System mit allen Beteiligten zu üben, damit die BKZ beim nächsten Mal besser werden: die AB-Meldungen müssen eingefordert, die Tierzahlen gemeldet werden. Dazu kann behördliche Autorität nötig sein.

Und wir müssen das „Reaktionssystem“ trainieren: Jeder Betrieb muss wissen, wie seine Therapiehäufigkeit ist und wie die BKZ sind. Daraus muss er den Schluss ziehen, wo er steht und was zu tun ist. Allein in diesem Übungssinne machen Maßnahmenpläne für mich Sinn: Der Betrieb signalisiert damit „ich habe das Prinzip verstanden und bin dabei“.

Wenn wir zunächst an diesen Grundsätzen arbeiten, hätten wir viel erreicht und aus den ersten Fehlern gut gelernt. Inhaltliche Antibiotika-Sparbemühungen an falscher Stelle machen dagegen gar keinen Sinn und sind gefährlich.

Lasst uns doch alle gemeinsam mit Tierhaltenden, Tierärztinnen und Überwachenden maßvoll Schritt für Schritt an der AB-Reduktion arbeiten.

Ihre Meinung ist gefragt

Wie sind Ihre Erfahrungen mit den ersten Antibiotika-Kennzahlen für Milchkühe? Können Sie die Kritik nachvollziehen bzw. bestätigen? Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Behörden vor Ort? Haben Sie noch Fragen oder Anmerkungen?

Dann schreiben Sie uns gerne an anke.reimink@topagrar.com
Wir behalten uns vor, Einsendungen ggf. gekürzt zu veröffentlichen.

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